
Pressefreiheit by Julia
Ab wann werden Grenzen überschritten, die die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen?
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5, Abs. 1 GG)
Dieser fünfte Artikel des ersten Absatzes im Grundgesetz ermöglicht, Meinungen ohne jegliche Zensur zu veröffentlichen. Es stellt sich jedoch die Frage, wo endet investigativer Journalismus und wo fängt Voyeurismus zur Auflagesteigerung an?
30. Dezember 2006, Saddam Hussein wird für seine grausamen Verbrechen gehängt.
Das irakische Fernsehen berichtet "live" von der Hinrichtung, jedoch nicht von dem Moment der Exekution.
Juli 2009, Bilder der toten Prinzessin Diana, die Ende August 1997 in Paris im Pont de l' Alma tödlich verunglückte, werden zum ersten Mal veröffentlicht. Eine große deutsche Tageszeitung schreibt, dass Diana so nicht in Erinnerung bleiben soll - veröffentlicht aber die Fotos auf der Titelseite.
März 2010, der Fall Kachelmann. Der beliebte Wettermoderator wird beschuldigt, eine Frau vergewaltigt zu haben. Obwohl es heißt: "Solange die Schuld nicht bewiesen ist, gilt der Verdächtige als unschuldig", beginnt im Fall Kachelmann eine Medienhetze, die private Details über den Moderator veröffentlicht. Es stellt sich die Frage, wie weit darf die Berichterstattung gehen?
Juli 2010, die Loveparade- Tragödie. Hunderte Bilder von Toten und Verletzten werden veröffentlicht. Besonders das Bild einer jungen Frau, die von den Massen erdrückt wurde, bleibt im Gedächtnis.
Die Liste der Ereignisse lässt sich beliebig verlängern. Doch eines bleibt gleich:
Intime Momente von Menschen wurden zu Medienzwecken genutzt.
Sicher können sich diese Journalisten auf ihren Informationsauftrag berufen. Darauf, dass sie die Pflicht haben, Menschen über wichtige Ereignisse zu informieren.
Jedoch gibt es zwei Arten von Berichterstattung: seriöse und unseriöse.
"Zeigen oder nicht zeigen?" , eine Frage, mit der sich täglich viele Redaktionen auseinander setzen. Jedoch entscheiden sich nicht wenige Redaktionen für ersteres, da polarisierende Bilder und Berichte die Auflage steigern.
Niemand scheint an die Folgen für die Angehörigen zu denken, niemand an die Gefühle, die solche Bilder bei den Angehörigen auslösen. Wie müssen sich Eltern fühlen, wenn sie das Bild ihres toten Kindes auf der Titelseite der Tageszeitung finden- und dank den neusten Medien auch noch jederzeit online abrufen können?
Natürlich haben Journalisten den Informationsauftrag. Sicherlich ist es wichtig über Katastrophen, Skandale und wichtige politische Ereignisse zu berichten. Jedoch sollten sie bedenken, dass die Art und Weise der Berichterstattung eine wichtige Rolle spielt. Wie würden die Redakteure der Tageszeitungen sich fühlen, wenn sie selbst die Angehörigen wären und zuzüglich zum Verlust eines lieben Menschen, auch noch mit dem großen medialen Interesse fertig werden müssten?
Aus der 23. Ausgabe vom 31.10.2010